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Startseite > Bauen, Grün & Verkehr > Service rund ums Bauen

Baugenehmigung und Bauvoranfrage

Die Baugenehmigung bietet hohe Planungs- u. damit Kostensicherheit. Alle zum Bauen notwendigen Pläne werden vom Baurechtsamt geprüft und mit dem Genehmigungsvermerk versehen. Dies beinhaltet die bauordnungsrechtliche Prüfung (Brandschutz, Einhaltung der Abstandsflächen usw.). Das Baugenehmigungsverfahren ist aufwendig und so fallen höhere Gebühren als beim Kenntnisgabeverfahren an. Folgend werden Sie durch das Baugenehmigungsverfahren geführt.

Erforderliche Unterlagen

Der Bauherr reicht die Baugesuchsunterlagen in 2-facher Ausfertigung ein:

  • Amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Berechnungen)

Weiterhin sind unten aufgelistete Formulare einzureichen.

Diese Formulare können Sie jeweils am PC ausfüllen, ausdrucken und an das Baurechts- und Verwaltungsamt senden.

  • Antrag für Baugenehmigung / Bauvorbescheid
    Bietet hohe Planungs- u. damit Kostensicherheit. Alle zum Bauen notwendigen Pläne werden vom Baurechtsamt geprüft und mit dem Genehmigungsvermerk versehen. Dies beinhaltet die bauordnungsrechtliche Prüfung (Brandschutz, Einhaltung der Abstandsflächen usw.). Das Baugenehmigungsverfahren ist aufwendig und so fallen höhere Gebühren als beim Kenntnisgabeverfahren an.

  • Bauleitererklärung

  • Baubeschreibung

  • Erhebungsbogen Abgangstatistik
    Nur bei Abbruch von Gebäuden oder Änderung des Nutzungsschwerpunktes des gesamten Gebäudes zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau.

  • Technische Angaben für Feuerungsanlagen

  • Berechnung KFZ Stellplätze
    Auszufüllen bei Neubauten, Nutzungsänderungen und Erweiterungen. Für Böblingen ist der Mittelwert der Richtzahlen zu veranschlagen.

  • Was das Baurechtsamt erledigt:

  • Baubeginn und Gebühren

  • Angrenzerzustimmung
    Sie können die Angrenzerzustimmung selbst einholen oder das Baurechtsamt führt die Angrenzerbenachrichtigung durch. Führt das Baurechtsamt die Angrenzerbenachrichtigung durch, haben die Angrenzer zwei Wochen Frist für Einsprüche. Wenn Sie die Zustimmung(en) selbst einholen entfällt diese Frist und das Verfahren wird beschleunigt

  • Baubeschreibung Werbeanlagen

  • Angaben zu gewerblichen Anlagen die keiner immissionssschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen (§7 Abs. 2 LBOVVO)

  • Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
    Ein Service des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ermöglicht den erforderlichen Erhebungsbogen sofort online auszufüllen

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